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Die beiden leicht zurückversetzt liegenden Fachwerkwohnhäuser stammen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Das giebelseitig an die Theodor-Heuss-Straße
grenzende Gebäude wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise mit traufseitigem Zwerchhaus auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Fachwerkgefüge mit Langstreben an den Eckständern und am Zwerchhaus lässt das ursprüngliche Format der Fensteröffnungen erkennen, die stellenweise verschlossen sind. Giebelseitig ist ein Zugang zum ehemaligen Stall im Sockel erhalten. Das angrenzende Fachwerkgebäude zeigt ebenfalls eine zweigeschossige Rähmbauweise mit Drempelgeschoss und traufseitigem Zwerchhaus. Einfach verriegeltes Fachwerkgefüge mit Langstreben an den Eckständern und am Zwerchhaus sowie Kurzstreben im Drempelgeschoss.
Die beiden Fachwerkgebäude sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als kleinmaßstäbliche Handwerker- oder Tagelöhnerhäuser mit Nebenerwerbslandwirtschaft, die einen Teil der historischen Bebauung von Sandershausen widerspiegeln.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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