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Traufständig zur Hannoverschen Straße um 1700 errichtetes Fachwerkwohnhaus. Der zweigeschossige Rähmbau steht auf einem sehr niedrigen Sockel. Einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge mit gebogenen Fuß- und Brüstungsstreben im Erdgeschoss. Das Obergeschoss zeigt eine gebogene Dreiviertelstrebe und einige Brüstungsstreben. Traufseitiger Geschossüberstand mit abgerundeten Balkenköpfen. Die Füllhölzer sind mit einem Karniesprofil verziert. Der Eingangsbereich befindet sich an ursprünglicher Position.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als eines der ältesten Gebäude von Sandershausen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |