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Traufständig zu der platzartig aufgeweiteten Einmündung der Kirchgasse in die Hannoversche Straße steht das ehemalige Schulgebäude und Bürgermeisteramt. Bei dem in zwei Baustufen errichteten Gebäude handelte es sich ursprünglich um ein Erntennenhaus aus der Mitte des 19. Jahrhunderts, das die ersten neun Gefache der südlichen Gebäudeseite umfasst. Nach Norden wurde das Gebäude um etwa doppelte Gebäudelänge vergrößert. Zweigeschossige Rähmbauweise auf einem halbhohen Sandsteinsockel mit einem Zwerchhaus. Zweifach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge mit Dreiviertelstreben an den Eckständern. Neben dem an originaler Position erhaltenen Eingangsbereich mit repräsentativer Vortreppe befand sich ein Einfahrtstor. Die Fensteröffnungen sind an originaler Position erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als ehemalige Schule und Bürgermeisteramt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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