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In zurückversetzter Lage zur Kirchgasse errichtetes ehemaliges Einhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Zweigeschossiger Rähmbau auf einem Sandsteinsockel. Das Eichenfachwerkgefüge ist mit Mannfiguren an Bund- und Eckständern ausgesteift. Traufseitig profilierter Geschossüberstand mit gerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. Der Eingangsbereich befindet sich an originaler Position. In der Sockelzone ist rechtsseitig ein Zugang zum ehemaligen Stallbereich erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Bestandteil der Kirchringbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |