An der Kirche o. Nr., ev. Kirche
An der Kirche o. Nr., ev. Kirche, Innenraum
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Kassel, Landkreis
Nieste
  • An der Kirche
Ev. Kirche
Flur: 2
Flurstück: 19

Die Pfarrkirche wurde von 1864-66 nach Plänen des Kasseler Architekten Georg Gottlob Ungewitter in neogotischer Formensprache anstelle des baufälligen Vorgängerbaus (im Kern romanisch, Taufstein von 1581) errichtet. Ungewitter wollte zunächst wesentliche Teile des alten Gebäudes, das er als "nicht ohne Wichtigkeit" betrachtete, beibehalten. Der Plan ließ sich allerdings nicht realisieren, sodass ein vollständiger Neubau nach den Forderungen des Eisenacher Regulativs (1861) errichtet wurde. Diese Kirche wurde im Zweiten Weltkrieg beschädigt und ist nur noch in ihren Grundformen erhalten geblieben.

Der einschiffige Baukörper hat je fünf Strebepfeiler an den Längsseiten. Das Glockengeschoss wurde unter Verkürzung des steinernen Unterbaus wieder aufgebaut. Der Hauptzugang ist im Westturm. An der Ostseite befindet sich ein eingezogener Rechteckchor.

Der Innenraum war ehemals reichhaltig ornamental ausgemalt. Heute überwölbt eine hölzerne Spitztonne den Raum.

Spitzbogige Fenster mit farbiger bleigefasster Verglasung befinden sich im Schiff, ein neugotisches Maßwerkfenster im Chorbereich. Die auf originalen Kragsteinen gelagerte Empore stammt, wie die Kanzel und ein steinernes Retabel mit Kruzifix, aus der Nachkriegszeit. Der Chor schließt mit einem Kreuzrippengewölbe ab.

Die Kirche ist ein Beispiel der wenigen noch erhaltenen Bauten Ungewitters im Kasseler Raum.

Mit den Resten der ehemaligen Wehrmauer ist die Dorfkirche in der Ortsmitte als Nachfolgebau der romanisch-gotischen Wehrkirche von städtebaulicher und ortsgeschichtlicher Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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