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Das ehemalige Einhaus wird durch einen im Treppenaufgang vermauerten Sandstein auf 1802 datiert. Das dreigeschossige, traufständige Wohngebäude steht an markanter Position an der Ecke von Witzenhäuser und Bergstraße. Die Fachwerkfassade zeigt ein regelmäßiges Eichenfachwerk in Rähmkonstruktion. Die Fassadengliederung wird durch die Reihung von gezapften Fuß- und Dreiviertelstreben an den Eckpfosten bestimmt. Die Eckständer sind mit farbig angelegten Rundstäben und Blumenmotiven verziert.
Geschichtliche und städtebauliche Bedeutung als ehemaliges Einhaus in einer Ecksituation des historischen Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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