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Das traufständige ehemalige Einhaus stammt aus der Zeit um 1770. Es befindet sich in exponierter Lage innerhalb des Straßenzugs. Die zweigeschossige Rähmbauweise mit einem nur geringen Geschossversprung steht auf einem hohen Sandsteinsockel. Das Fachwerkgerüst wird von zum Teil gebogenen Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift.
Ortsgeschichtliche Bedeutung als schlichtes spätbarockes Einhaus. Städtebauliche Bedeutung als in der Biegung der Bergstraße und damit in der Blickachse gelegenes Einzelgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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