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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das großvolumige, schräg eingestellte Fachwerkwohnhaus einer zweiseitigen Hofanlage wurde ursprünglich im frühen 18. Jahrhundert als Einhaus (mittlerer Teil) errichtet.
Mitte des 19. Jahrhunderts wurden an beiden Giebelseiten Wirtschaftsteile angebaut. Das ursprüngliche Fachwerk wurde straßenseitig um drei Gefachbreiten erweitert und rückseitig zum Teil massiv erneuert. Im Untergeschoss befindet sich Sandsteingewölbekeller.
Gegenüber steht eine dreigeschossige Stallscheune. Sie ist auf 1804 datiert. Rähmkonstruktion mit gezapften Dreiviertelstreben an Bund- und Eckständern. Der anschließende, später zu datierende Stall besteht im Erdgeschoss aus Backsteinen, im Obergeschoss aus Fichtenfachwerk mit Backsteinausfachung.
Die großvolumige Hofanlage im historischen Ortskern ist ortsgeschichtlich wichtig. Zudem ist sie städtebaulich bedeutend mit ihrem zur Bergstraße geöffneten Innenhof.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |