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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Das ehemalige Einhaus liegt traufständig orientiert am Hang. Es wurde in der Mitte des 19. Jahrhunderts errichtet. Das Erdgeschoss ist in Sandstein ausgebildet und wurde ursprünglich als Stall genutzt, die oberen Geschosse in Rähmbauweise aus Eichenholz mit einem unregelmäßigen Fachwerkgefüge mit gezapften Dreiviertelstreben und einzelnen Kurzstreben. Teile der alten Hofmauer sind erhalten.
Das ehemalige Einhaus ist ortsgeschichtlich wichtig. Am Rande der historischen Ortslage mit exponierter Lage am Hang ist das Gebäude zudem von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |