Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Zweigeschossiges traufständiges Ernhaus, an das sich östlich die ehemalige Dorfschmiede und ein Wirtschaftsgebäude anschließen. Der Gebäudekomplex stammt im Kern von 1717, wie eine interessante Inschrift über dem Türbogen zur Schmiede belegt: „SEHR .-HART .-GEHTES .-MANCH .-MAHL .-HER .-WONUNG .-HIER .-ZU .-ERLANGEN .-DORT .-WERT .-ICH .-SIE .-OHN .-AL .-BESCHWER .-GAR .-RUHIG .-LICH .-EM .-PFAN .-GEN .-HIER .-MUS .-MAN .-ENDLICH .-DOCH .-HERAUS .-KANNICHIMMER .-BLEIBEN .-DORT .-ABER .-INDES .-VATERS .-HAUS .-WIRT .-NIE .-MANT .-MICHVERTREIBEN .-ANNO 1717." Der Geschossüberstand ist mit einem Linienband und mit einem doppelreihigen ovalen Ornament mit eingelegten Perlen aufwendig verziert. Das ehemals östlich anschließende Wirtschaftsgebäude wurde 1897 abgerissen und durch einen Wirtschaftstrakt mit Scheune und Stallungen ersetzt. Geschichtliche Bedeutung erlangt das Gebäude als ehemaliges Bauernanwesen und spätere Dorfschmiede. Städtebaulich bedeutsam ist das Gebäude als Bestandteil der Kirchringbebauung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
![]() |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
![]() |
Jüdischer Friedhof |
![]() ![]() |
Kleindenkmal, Bildstock |
![]() |
Grenzstein |
![]() |
Keller bzw. unterirdisches Objekt |
![]() |
Baum |