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Teil der Gesamtanlage:
historischer Ortskern
Traufständiges, zweigeschossiges Wohngebäude, datiert auf 1733 durch eine Inschrift über der Tür. Rähmbauweise mit gezapften Streben, im Obergeschoss Kurz- und Dreiviertelstreben. Geringer Geschossüberstand mit abgerundeten Füllhölzern und Balkenköpfen. Die Schwelle ist mit einem Linienband und mit einem doppelreihigen, oval ausgearbeiteten Ornament mit eingelegten Perlen in der Mitte versehen. Ebenerdiger, leicht außermittiger Eingang.
Künstlerische Bedeutung besitzt das barocke Fachwerkgefüge mit aufwendigen Schmuckformen. Städtebauliche und geschichtliche Bedeutung hat das Gebäude als Teil der Kirchringbebauung innerhalb des historischen Ortskerns.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
| Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
| Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Kleindenkmal, Bildstock |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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Baum |