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Das traufständige zweigeschossige Einhaus stammt im Kern aus dem ausgehenden 18. Jahrhundert. Das unregelmäßige Fachwerkgefüge zeigt, dass das Gebäude in zwei Bauabschnitten errichtet wurde. Das bestehende Einhaus wurde nachträglich südwestlich um drei Gefache erweitert.
Das ehemalige Einhaus ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebaulich nimmt es durch seine Lage am Beginn des historischen Dorfkerns eine wichtige Position ein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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