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Das an den Straßenraum grenzend aufgestellte Fachwerkgebäude stammt nach einer Inschrift über dem ehemaligen Wirtschaftsbereich im Kern aus dem Jahr 1800. Der zweigeschossige Rähmbau liegt unweit der Nieste und schließt den historischen Ortskern südlich ab. Die einfache Fachwerkkonstruktion ist mit Dreiviertelstreben ausgesteift. Erschlossen wird das Gebäude durch den seitlichen Eingang mit innenliegender Treppe.
Das kleinformatige Wohnhaus ist von geschichtlicher und städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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