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Wohngebäude und Scheune der dreiseitigen Hofanlage sind kurz nacheinander 1770 und 1777 errichtet worden. Das repräsentative zweigeschossige Wohnhaus steht auf einem hohen Sandsteinsockel, der früher als Stall genutzt wurde. Im rechten Winkel schließt die Scheune an. Das Anwesen wird von einem weiteren kleinen Wirtschaftsgebäude rückwärtig abgeschlossen. Wohnhaus und Scheune sind in Rähmbauweise mit regelmäßigem Eichenfachwerkgefüge errichtet. Die Scheune zeigt neben einer Wagendurchfahrt ein zweiflügliges Einfahrtstor sowie mehrere erhaltene Ladeluken. Fensteröffnungen und Eingangsbereich des Wohnhauses sind an Originalposition erhalten. Einzelne steinerne Zaunpfosten als Teil der alten Hofeinfriedung sind stehen geblieben.
Geschichtliche Bedeutung besitzt die Anlage als große, gut erhaltene L-förmige Hofanlage mit dem dazugehörigen Hofbereich im historischen Ortskern. Städtebauliche Bedeutung als eigenständige Hofanlage und als Teil der traufständigen Bebauung an der Witzenhäuser Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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