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Das Wohnwirtschaftsgebäude aus der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts zeigt die zeittypische regelmäßige Fassadengliederung. Der zweigeschossige Baukörper steht auf einem rückwärtig ansteigenden Sandsteinsockel, der als Stall genutzt wurde. Die Fensteröffnungen und die Eingangstür sind an originaler Position erhalten. Giebelseitig sind mehrere nachträglich geschlossene Fensteröffnungen erkennbar.
Das kleinbäuerliche Anwesen im historischen Ortskern ist von ortsgeschichtlicher Bedeutung. Städtebauliche Bedeutung als Straßenrandbebauung sowie als Eckgebäude an der Einmündung des Rosenwegs in die Witzenhäuser Straße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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