Friedrichstraße 7
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Kassel, Landkreis
Schauenburg
Breitenbach
  • Friedrichstraße 7
  • Hufeisenstraße
Flur: 8
Flurstück: 35/4, 35/5

Zwischen Emserhofer, Friedrich- und Hufeisenstraße errichteter Streckhof mit Scheune. Die Scheune stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts und wurde in Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Das Eichenfachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelt. Die Aussteifung erfolgt über Dreiviertelstreben. Zur Friedrichstraße ist eine Toreinfahrt erhalten. An das Scheunengebäude grenzt ein etwas niedrigeres Wirtschaftsgebäude an, das durch Inschrift im Sturzbalken auf 1807 datiert wird. Das Wirtschaftsgebäude besteht aus einem Scheunentrakt und einem rechtsseitigen Stallbereich, der um 1900 massiv in Backstein erneuert wurde. Das im Erdgeschoss erhaltene Fachwerkgefüge ist zweifach und das Obergeschoss einfach verriegelt. Die Aussteifung erfolgt über Dreiviertelstreben. Der im Kreuzungsbereich von Emserhofer und Friedrichstraße gelegene Wohntrakt stammt aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Gebäude ruht auf einem Sandsteinsockel. Das Eichenfachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach verriegelt und wird durch halbhohe Streben ausgesteift. Das Obergeschoss zeigt Mannfiguren an Bund- und Eckständern. Zwischen Erd- und Obergeschoss ist ein dreiseitiger, profilierter Geschossüberstand. An den Eckständern zeichnen sich stark verwitterte Rundstabmotive ab.

Streckhof und Scheune sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer städtebaulichen und ortsgeschichtlichen Bedeutung als gewachsene Hofanlage, die für das Ortsbild prägend ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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