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Die Dorfkirche von Breitenbach stammt aus dem 16. Jahrhundert. Über einen mittelalterlichen Vorgängerbau liegen keine belegbaren Kenntnisse vor. Das Kirchengebäude befindet sich im Zentrum einer bebauten Insel, die durch die Haupt-, Linden- und Friedrichstraße umschlossen wird. Der umliegende Kirchhof wurde weitestgehend umgestaltet.
Die Kirche besteht aus einem flach gedeckten Langhaus, an das im Osten ein quadratischer Turm anschließt. Das Kreuzgratgewölbe im Erdgeschoss des Turms ist über einen halbkreisförmigen Bogen mit dem Schiff verbunden und bildet den Chorraum. Der Innenraum wurde als Emporenkirche geplant. Darauf lassen die übereinander angeordneten Fensteröffnungen schließen. Diese sind durch einen Mittelpfosten aus Sandstein geteilt. Die Laibungen sind profiliert und die Flächen zwischen den oberen und den unteren Fenstern mit Sandsteinornamenten verziert. Im Erdgeschoss des Turms befinden sich auf jeder Seite die gleichen Fensteröffnungen wie im Schiff. Der Turm schließt mit einem auskragenden Fachwerkobergeschoss als Glockenhaus ab. Dem Glockenturm sind historisierende Ecktürmchen und ein nicht ganz lotrechter Turmhelm aufgesetzt. Der ursprüngliche Hauptzugang zeichnet sich noch heute als vermauertes Rundbogenportal in der südlichen Längswand ab. Der Rundbogen ist im Scheitel mit Knospen verziert. Über dem Hauptportal befindet sich eine ebenfalls vermauerte Emporentür. Neben Ausbesserungsarbeiten von 1830 wurden 1886 umfangreiche Umbaumaßnahmen vorgenommen, die von Gustav Schönermark geleitet wurden. Hierbei wurde die Kirche nach Westen verlängert und zwei neue Portale ergänzt. Die historisierenden Portale sind der Renaissance nachempfunden und liegen sich auf Nord- und Südfassade gegenüber.
Die Kirche ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer städtebaulichen, künstlerischen, orts- und sozialgeschichtlichen Bedeutung als sehr gut erhaltenes Kirchengebäude aus der Renaissance mit zahlreichen Schmuckelementen, das innerhalb der historischen Ortslage ein städtebauliches Merkzeichen bildet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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