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Im Kreuzungsbereich von Quer-, Hauptstraße und Weidenweg gelegenes Fachwerkwohnhaus mit angrenzender Scheune. Beide Gebäude stammen aus der Mitte des 19. Jahrhunderts. Das Wohnhaus ist ein zweigeschossiger Rähmbau auf einem Sandsteinsockel. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch nach innen geneigte Langstreben an den Eckständern ausgesteift. Der Eingang war ursprünglich zur Hauptstraße orientiert.
Die angrenzende Scheune wurde ebenfalls in Rähmbauweise auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das Eichenfachwerkgefüge entspricht in seiner Ausführung dem des Fachwerkwohnhauses. Zur Hauptstraße ist ein Einfahrtstor erhalten.
Fachwerkwohnhaus und Scheune sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als gut erhaltene Anlage der Nebenerwerbslandwirtschaft. Aufgrund ihrer Lage im Kreuzungsbereich dreier Straßenzüge sind sie städtebaulich wichtig.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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