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Traufständig an der Hauptstraße gelegenes Einhaus aus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude besteht aus einem Wohntrakt, an den sich östlich eine Scheune anschließt. Der hohe Sandsteinsockel diente als Stall. Der ehemalige straßenseitige Zugang ist erhalten. Rähmbauweise mit einem zweifach verriegelten Eichenfachwerkgefüge, das durch geschosshohe Langstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift wird. Eingangsbereich und Fensteröffnungen sind an originaler Position erhalten.
Das Fachwerkgebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Einhaus des 19. Jahrhunderts im historischen Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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