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Das traufständig stehende Einhaus aus dem späten 18. Jahrhundert ist Bestandteil der historischen Bebauung um den Kirchhof. Die zur Kirche gewandte Rückseite des Gebäudes zeigt ein in Rähmbauweise errichtetes Eichenfachwerkgefüge. Das Gefüge mit fast quadratischen Gefachen wird im Obergeschoss durch Dreiviertelstreben und im Erdgeschoss durch vereinzelte Fußstreben ausgesteift. In der Stockschwelle des Obergeschosses ist ein schmales Linienband erhalten. Trotz der Verkleidung der Straßenfassade lassen die Anordnung und die Proportionen der Fensteröffnungen ein gut erhaltenes Fachwerkgefüge vermuten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ehemaliges Einhaus aus dem späten 18. Jahrhundert, das als Bestandteil der Bebauung um den Kirchhof prägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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