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Traufständiges Einhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Gebäude ruht auf einem niedrigen Sandsteinsockel. Rähmbauweise mit einem einfach verriegelten Eichenfachwerkgefüge, das durch teilweise gebogene Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift wird. Straßenseitig zeichnet sich ein profilierter Geschossüberstand ab.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Einhaus aus der Mitte des 18. Jahrhunderts im historischen Ortskern.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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