Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Das Einhaus liegt in einer Hanglage im Kreuzungsbereich von Karl- und Falkensteinstraße. Es wurde in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts errichtet. Der zweigeschossige Rähmbau zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge, an den Eckständern befinden sich vereinzelt Mannfiguren, profilierter Geschossüberstand. Die Eckständer zeigen Rundstabmotive mit aufgesetzten Spiralen. Die Fensteröffnungen sind zum großen Teil an originaler Position erhalten.
Das Fachwerkgebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Einhaus aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts, das durch seine Hanglage ortsbildprägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |