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Das Einhaus aus dem 18. Jahrhundert liegt im Kreuzungsbereich von Karl- und Jakobstraße. Das zweigeschossige Gebäude wurde auf einem durch das Gefälle der Karlstraße stark ansteigenden, fein bearbeiteten Sandsteinsockel errichtet. Die Sockelzone diente ursprünglich als Stall. Unter der Verkleidung zeichnet sich ein umlaufender Geschossüberstand ab. Die Anordnung und die Proportionen der Fensteröffnungen lassen auf ein intaktes Fachwerkgefüge schließen. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung. Durch seine Kreuzungs- und Hanglage ist es für die Karlstraße prägend.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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