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Oberhalb der Kirche liegt das an den Straßenraum grenzende zweigeschossige Fachwerkgebäude. Rückwärtig grenzt das ehemalige Einhaus an den Martinstein. Das Gebäude wird inschriftlich auf 1777 datiert. Das Eichenfachwerkgefüge wird durch Mannfiguren an Eck- und Bundständern ausgesteift. Das Gebäude zeigt einen traufseitigen, profilierten Geschossüberstand. An den Eckständern befinden sich Rundstabmotive mit Perlen an den Enden. Den oberen Enden entspringen florale Motive, die Kopfwinkelhölzer sind mit Flachschnitzereien in Form von Kleeblattmotiven verziert.
Der Wohntrakt ist Kulturdenkmal aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Einhaus, das in unmittelbarer Nähe zur Kirche und am Martinstein errichtet wurde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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