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Leicht zurückversetzt und traufständig zur Kirchstraße errichtetes Einhaus aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts. Das zweigeschossige Gebäude wurde auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das Obergeschoss zeigt ein Eichenfachwerkgefüge mit Mannfiguren an den Eck- und Bundständern. Die Kopfwinkelhölzer und die Halsriegel zeigen Flachschnitzereien mit floralen Motiven, die sich auch an einem Türpfosten des Eingangsbereichs wiederfinden. Nördlich grenzt an den Wohnbereich eine Scheune. Daran wurde ein Stall- und Speichergebäude angebaut, das auf 1833 datiert ist.
Das Fachwerkgefüge und der Geschossüberstand sind dem Hauptgebäude nachempfunden.
Fachwerkwohnhaus und Wirtschaftsanbauten sind Kulturdenkmäler aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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