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Die in Hanglage errichtete Streckhofanlage wurde in zwei Gebäudeabschnitten errichtet. Der erste Abschnitt stammt aus dem letzten Drittel des 18. Jahrhunderts und umfasst den Wohnbereich mit dem südlich anschließenden Wirtschaftstrakt. Das Erdgeschoss wurde Anfang des 20. Jahrhunderts massiv erneuert und verputzt, wobei die Segmentbogenfenster die Achsen der Fenster im Obergeschoss aufnehmen. Im Obergeschoss ist ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge erhalten. An den Eck- und Bundständern sind Mannfiguren angeordnet.
Anfang des 20. Jahrhunderts wurde nördlich ein Stall mit Speichergeschoss errichtet. Das Erdgeschoss ist in Backsteinmauerwerk ausgeführt, das Speichergeschoss wurde in Fichtenfachwerk mit Backsteinausfachung erbaut. Das Fachwerkgefüge wird durch Langstreben an den Eckständern ausgesteift. Der Platz vor dem Stall ist mit einem großen Schleppdach überdacht.
Der Hof ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als gewachsene Streckhofanlage, deren Ursprünge im 18. Jahrhundert liegen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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