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Das Pfarrhaus wurde 1792 errichtet. Das zweigeschossige Fachwerkhaus liegt in zurückversetzter Lage zu Rund- und Kirchstraße. Das in Rähmbauweise errichtete Eichenfachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben an den Eck- und Bundständern ausgesteift. Zwerchhaus und Eingangsbereich bilden die Mittelachse des Gebäudes, während auf beiden Gebäudeseiten Fenstergruppen symmetrisch angeordnet sind. Der Eingangsbereich ist wie die Fensteröffnungen in originaler Position und Proportion erhalten.
Das Pfarrhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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