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Das traufständig orientierte kleinmaßstäbliche Einhaus stammt aus dem späten 18. Jahrhundert. Das zweigeschossige Eichenfachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch Halbstreben an Bund- und Eckständern ausgesteift. Die Fensteröffnungen sind in ihren Proportionen erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als kleinmaßstäbliches Einhaus aus dem späten 18. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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