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Der Streckhof liegt im Kreuzungsbereich von Kirch- und Rundstraße. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude aus der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde in Rähmbauweise auf einem hohen Sandsteinsockel errichtet. Die unverkleidete Giebelfassade zeigt ein einfach verriegeltes Eichenfachwerkgefüge, das durch Dreiviertelstreben an den Eckständern ausgesteift wird. Die Anordnung der Fensteröffnungen lassen ein intaktes Fachwerkgefüge unter der Verkleidung vermuten. Der Eingangsbereich befindet sich an originaler Position. Ein Bruch im Mauerwerksgefüge des Sandsteinsockels lässt erkennen, dass das Gebäude nach rechts um ein Wirtschaftsgebäude erweitert wurde. Hier sind der Stallzugang, eine Toreinfahrt und eine Ladeluke erhalten. An diesen Wirtschaftstrakt wurde wiederum ein Anbau angefügt, der im Erdgeschoss abgewinkelt ist und im Obergeschoss auskragt.
Die gewachsene Streckhofanlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als Hofanlage, die aufgrund ihrer Nähe zur Kirche und der Lage im Kreuzungsbereich ortsbildprägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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