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Wohnhaus einer in Hanglage errichteten Hofanlage aus dem späten 19. Jahrhundert. Das Erdgeschoss zeigt ein Sichtmauerwerk aus Backsteinen mit Segmentbogenfenstern. Der Scheitelpunkt und die Kämpferpunkte der Segmentbögen sind mit bearbeiteten Sandsteinen betont. Das Obergeschoss wurde in einem Fichtenfachwerk mit Backsteinausfachung errichtet. Das einfach verriegelte Fachwerkgefüge wird durch Dreiviertel- und Kopfstreben an den Eck- und Bundständern ausgesteift. Das Gefüge ist achsensymmetrisch gestaltet. Zum Teil haben sich originale Fenster erhalten. Auch der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Das Wohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seines beispielhaften Charakters als sehr gut erhaltenes Gebäude aus dem Ende des 19. Jahrhunderts mit zahlreichen unveränderten Baudetails.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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