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Anfang des 18. Jahrhunderts leicht winklig zur Rundstraße errichtetes Einhaus. Zweigeschossige Rähmbauweise auf einem halbhohen Sandsteinsockel. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge ist zum Teil erneuert und wird durch Dreiviertelstreben und ein halbes Geschoss hohe Streben ausgesteift. Das Erdgeschoss ist rechtsseitig massiv erneuert. An der Trauf- und Giebelseite zeigt sich ein profilierter Geschossüberstand, der sich auch im Giebelfeld wiederholt.
Das Einhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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