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Im Kreuzungsbereich von Rund- und Oberer Straße gelegenes ehemaliges Einhaus aus dem frühen 18. Jahrhundert. Das zweigeschossige Fachwerkgebäude wurde in Rähmbauweise auf einem niedrigen Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge zeigt im Obergeschoss breit gelagerte Gefache. Das Gefüge wird durch ein halbes Geschoss hohe Streben ausgesteift, traufseitig profilierter Geschossüberstand.
Der Wohntrakt ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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