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Im Kreuzungsbereich von Wattenberg- und Zierenberger Straße liegt das um 1800 errichtete Einhaus. Das schmale, zweigeschossige Gebäude ruht auf einem Sandsteinsockel, der ursprünglich als Stall diente. Das in Rähmbauweise errichtete Eichenfachwerkgefüge ist einfach verriegelt. Das Zwerchhaus wurde erst gegen Ende des 19. Jahrhunderts ergänzt.
Das Fachwerkwohnhaus ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als ehemaliges, um 1800 errichtetes Einhaus, das aufgrund seiner Lage prägend ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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