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Ende des 19. Jahrhunderts in Mischbauweise errichtetes zweigeschossiges Wohnhaus mit Krüppelwalmdach. Die hohe Sockelzone, die als Keller und Lager dient, ist in Rustikamauerwerk aus Sandsteinen gefügt. Das Erdgeschoss ist verputzt und aus Backstein gemauert. Die Fensteröffnungen mit Flachbögen und Sandsteinfensterbänken sind an originaler Position erhalten. Das Obergeschoss zeigt ein zweifach verriegeltes Fichtenfachwerkgefüge. An den Eckständern befinden sich Mannfiguren. Unterhalb der Fensteröffnungen sind Andreaskreuze angeordnet. Die Fensteröffnungen im Obergeschoss nehmen die Achsen aus dem Erdgeschoss auf.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als repräsentatives Wohnhaus aus dem späten 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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