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Leicht winklig zur Wattenbergstraße gelegenes Einhaus, das nach einem Brand 1884 wieder aufgebaut wurde. Das Gebäude besteht aus einem Wohn- und einem Wirtschaftstrakt, der um einen schmalen Anbau mit Zwerchhaus ergänzt wurde. Das zweigeschossige Einhaus wurde in Rähmbauweise auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das Fachwerkgefüge ist im Erdgeschoss zweifach und im Obergeschoss einfach verriegelt. Die Aussteifung erfolgt über Langstreben. Das Gefüge zeigt in Erd- und Obergeschoss schmale Leitermotive. Der an den Wirtschaftstrakt angefügte Anbau wurde wahrscheinlich im Zuge des Wiederaufbaus errichtet. Er diente als Speicher und Stallgebäude.
Die Anlage ist Kulturdenkmal aufgrund ihrer geschichtlichen Bedeutung als Hofanlage aus dem späten 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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