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Kranichsteiner Straße 51A
Ein an der blühenden Bau- und Bodenspekulation rege beteiligter Schlossermeister ließ sich 1903 auf dem Höhepunkt seiner Karriere im Inneren eines Gründerzeitblocks in historisierendem Stil ein niedriges Landhaus errichten, das mit den gleichzeitig entstandenen, flankierenden viergeschossigen Bauten einfachsten Standards eine U-förmige Anlage von repräsentativer, barocker Wirkung bildet. Groteskes Beispiel für die Nachahmung feudaler Schloßarchitektur vor dem Hintergrund der spekulativen Entstehung eines Viertels.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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