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Das ehemalige Einhaus stammt im Kern aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts und wurde im frühen 19. Jahrhundert zum Streckhof erweitert. Das zweigeschossige Eichenfachwerkgefüge ist im Erd- und Obergeschoss einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift. Traufseitig zeichnet sich im älteren Gebäudeteil ein profilierter Geschossüberstand ab. Klassizistische Eingangstür mit Oberlicht. Der westliche Erdgeschossbereich ist massiv erneuert.
Der Streckhof ist als gewachsene Hofanlage mit einem Fachwerkgefüge aus dem 18. Jahrhundert aus geschichtlichen Gründen erhaltenswert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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