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Eingeschossiger traufständiger Putzbau, nach 1870 zur Erhebung des Stadtzolls und als Wohnung des Zollerhebers errichtet. Mit der Ausdehnung der Stadt in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die Oktroilinie von den alten Stadttoren weg in die Außenbezirke verlegt, im Norden bis an die Trasse der Odenwaldbahn. Das Gebäude ist als einziges aus einer Reihe identischer Zollhäuser erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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