Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der ehemalige Dorfgerichtsplatz liegt unterhalb der Kirche an der Korbacher Straße. Der Gerichtstisch befindet sich nicht mehr im Originalzustand, sondern wurde zu einer Sitzgruppe umgestaltet. Der Gerichtsplatz ist mit mehreren Linden eingefasst, die stark beschnitten wurden. Die Freifläche des Gerichtsplatzes geht in die Grünfläche der Kirche über. Beide zusammen sind prägend für den Straßenraum und bilden eine kleine parkähnliche Fläche vor der Kirche. Daher besitzt der ehemalige Dorfgerichtsplatz neben seiner geschichtlichen besonders städtebauliche Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |