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An der Kreuzung von Korbacher Straße und Oberer Kirchweg und damit in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kirche gelegenes ehemaliges Einhaus aus dem 18. Jahrhundert. Mit seiner Lage an der Kreuzung schafft das Haus eine Raumkante für die aus Kirchhof und ehemaligem Dorfgerichtsplatz gebildete Platzsituation. Obergeschoss, Dachgeschoss und Zwerchhaus sind verkleidet. Giebelseitig und am Zwerchhaus zeichnet sich ein Geschossüberstand ab. Darüber hinaus lassen die Proportionen und die Anordnung der Fensteröffnungen ein intaktes Fachwerkgefüge vermuten.
Das Gebäude ist aufgrund seiner städtebaulichen und geschichtlichen Bedeutung als Teil der historischen Bebauung um den Kirchhof als Kulturdenkmal zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |