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In Bauabschnitten traufständig errichtetes Einhaus. Der älteste Teil umfasst den östlichen Gebäudeabschnitt neben dem Einfahrtstor und wird durch eine Jahreszahl im Türpfosten in das Jahr 1790 datiert. Hieran wurde wenig später eine Scheune angebaut, deren Einfahrtstor und eine Ladeluke erhalten sind. An die Scheune grenzt ein ehemaliger Stall, der heute als Wohnraum genutzt wird. Das Einhaus wurde in Rähmbauweise auf einem halbhohen Sockel errichtet, der als Stall diente. Ein straßenseitiger Zugang ist bis heute erhalten. Das Eichenfachwerkgefüge des zweigeschossigen Gebäudes ist einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben ausgesteift. An den Eckständern bilden die Dreiviertelstreben zusammen mit Hals- und Brüstungsriegeln einfache Mannfiguren. In die Eckständer sind Rundstäbe mit Spiralen eingearbeitet. Traufseitig profilierter Geschossüberstand. Der fast ebenerdige Eingangsbereich befindet sich an originaler Position.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als in Bauabschnitten entstandenes Einhaus aus dem Ende des 18. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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