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Wohnhaus einer dreiseitigen Hofanlage an der Kreuzung von Korbacher Straße und Oberer Mühlenweg. Das zweigeschossige Wohnhaus mit mittigem Zwerchhaus über dem hofseitigen Eingangsbereich ist vollständig verkleidet. Aufgrund des Geschossüberstands, der sich trotz Verkleidung abzeichnet, und der Proportionen des Gebäudes dürfte es in der Mitte des 18. Jahrhunderts errichtet worden sein. Da die Fensteröffnungen zum großen Teil vergrößert wurden, ist das Fachwerkgefüge ebenfalls verändert. Die hohe Sockelzone, die als Stall diente, ist verputzt. Der Eingangsbereich ist an originaler Position erhalten.
Das Gebäude hat seine geschichtliche Bedeutung aufgrund der erhaltenen Proportionen und Maßstäbe bewahrt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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