Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständig gelegenes ehemaliges Einhaus, das zu einer Hofanlage ausgebaut wurde. Das Einhaus ist inschriftlich auf 1878 datiert. Es wurde in Rähmbauweise auf einem halbhohen Sandsteinsockel errichtet. Das Fachwerkgefüge wird durch geschosshohe Langstreben ausgesteift. Das Zwerchhaus auf der Hofseite stammt aus der Erbauungszeit des Gebäudes. Die Fensteröffnungen sind in ihren originalen Proportionen erhalten. Der Eingangsbereich befindet sich ebenfalls an originaler Position. Hofseitig ist ein ehemaliger Stallzugang in der Sockelzone erhalten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ehemaliges Einhaus aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |