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Traufständig gelegener ehemaliger Streckhof mit Gasthausbetrieb. Das Gebäude ist über eine Inschrift auf 1859 datiert. Die Anlage besteht aus einem Wohntrakt mit Gastwirtschaft und einer Scheune. Beide Gebäudeteile zeigen jeweils ein straßenseitiges Zwerchhaus. Der zweigeschossige Bau ruht auf einem mit Sandsteinen verkleideten Sockel. Das Fachwerkgefüge ist zweifach verriegelt und wird durch gefachübergreifende Langstreben ausgesteift. Die Fensteröffnungen sind in ihren Proportionen unverändert. Der Eingangsbereich befindet sich mit der zweiläufigen Vortreppe an originaler Position. Die Vortreppe wurde zusammen mit der Sockelzone erneuert. In der ehemaligen Scheune ist die große Toreinfahrt erhalten.
Der ehemalige Streckhof mit Gaststätte ist Kulturdenkmal aufgrund seiner ortsgeschichtlichen Bedeutung als Beispiel eines landwirtschaftlichen Betriebs mit Gastwirtschaft.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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