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1902 traufständig errichtetes Wohnhaus mit seitlichem Risalit unter Walmdach. Das zweigeschossige Backsteingebäude wurde auf einem halbhohen Sockel errichtet. Das Hauptgebäude mit achsensymmetrischer Straßenfassade, wobei die Mittelachse von einem Zwerchhaus und breiten Segmentbogenfenstern im Erd- und Obergeschoss betont wird. Die seitlichen Fensteröffnungen sind paarweise angeordnet. Der Baukörper zeigt ein Sichtmauerwerk aus gelben Backsteinen, während Details mit roten Backsteinen akzentuiert sind. Hervorgehoben werden die Laibungen der Segmentbogenfenster, die Brüstungshöhen, die Höhe der Oberlichter, die Geschossübergänge und die Gebäudekanten.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts, das die Entwicklung des Ortskerns entlang der Korbacher Straße aufzeigt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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