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Traufständig gelegenes Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts mit straßenseitigem Zwerchhaus. Das Backsteingebäude wurde auf einem halbhohen Sockel errichtet, mit Rustikamauerwerk aus Sandstein. Die Straßenfassade zeigt eine symmetrische Ansicht mit paarweise angeordneten Fensteröffnungen. Der Baukörper ist verputzt und mit Architekturdetails aus Sichtmauerwerk akzentuiert. Hervorgehoben werden die Laibungen der Segmentbogenfenster, die Brüstungshöhen, die Höhe der nicht mehr vorhandenen Oberlichter, die Geschossübergänge und die Gebäudekanten. Auf der freien Giebelseite befindet sich der an originaler Position erhaltene Eingangsbereich mit erhaltener Eingangstür aus der Erbauungszeit.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als ein sehr gut erhaltenes Wohnhaus aus dem Anfang des 20. Jahrhunderts.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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