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An der Kreuzung von Korbacher-, Ziegel-, Bergstraße und Langer Baunastraße gelegenes Einhaus, das um 1800 errichtet wurde. Das Gebäude gliedert sich in einen Wohntrakt und einem Scheunentrakt. Es wurde in zweigeschossiger Rähmbauweise auf einem Sockel errichtet, der als Stall diente. Das Fachwerkgefüge wird durch Brüstungsstreben und Dreiviertelstreben, die zum Teil zweifach verriegelt sind, ausgesteift. Der Eingangsbereich mit Oberlicht ist an der linken Gebäudeseite an originaler Position erhalten. Teilweise haben sich originale Fenster erhalten. Rückwärtig wurde der Scheunentrakt Anfang des 20. Jahrhunderts um einen Backsteinanbau mit Fachwerkobergeschoss erweitert.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und städtebaulichen Bedeutung als Einhaus, das in der Blickachse von drei Straßenzügen liegt und den Kreuzungsbereich markiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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