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Traufständig errichtetes ehemaliges Einhaus, das im Türpfosten des Eingangsbereichs auf 1802 datiert wird. Das zweigeschossige Gebäude wurde in Rähmbauweise auf einem Sandsteinsockel errichtet. Das einfach verriegelte Eichenfachwerkgefüge wird durch Dreiviertel- und Brüstungsstreben ausgesteift. Im Obergeschoss sind die Dreiviertelstreben zweifach verriegelt. Die Eckständer, die Türpfosten und die Halsriegel im Obergeschoss sind mit Flachschnitzereien verziert, die Lebensbäume und Sternmotive zeigen. Der ehemalige Stallzugang ist in der Sockelzone noch erhalten.
Trotz einiger Veränderungen ist das Gebäude Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung als schmuckreiches ehemaliges Einhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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Jüdischer Friedhof | |
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