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Traufständig an der Kurzen Baunastraße gelegenes ehemaliges Einhaus aus dem 19. Jahrhundert. Das Gebäude ruht auf einer hohen Sockelzone, die ursprünglich als Stall diente. Das Fachwerkgefüge ist einfach verriegelt und wird durch Dreiviertelstreben an Eck- und Bundständern ausgesteift. Traufseitig profilierter Geschossüberstand.
Das Gebäude ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als Bestandteil der historischen Bebauung entlang der Bauna.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |