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Das Einhaus wird über eine Inschrift datiert: "Die Witwe Annachatrin Köchin und deren Söhne 1tens Johannes, 2tens Josthenrich, 3tens Jacob, 4tens Wilhelm haben Gott vertraut und dieses Haus erbaut den 4ten August 1841 ZM Kuhn." Das zweigeschossige Gebäude ruht in Rähmbauweise auf einer hohen Sockelzone. Das Erd- und Obergeschoss sind einfach verriegelt und werden durch Langstreben ausgesteift. Der erhöhte Eingangsbereich befindet sich an originaler Position. Im Obergeschoss sind die Fensteröffnungen und Ladeluken in originaler Proportion erhalten. Östlich schließen sich der ehemalige Stall und die Scheune an.
Der Streckhof ist Kulturdenkmal aufgrund seiner geschichtlichen Bedeutung als in seinen Funktionsbereichen und seinem Fachwerkgefüge erhaltene Anlage aus dem 19. Jahrhundert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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